Regeln für die Anmietung unbeaufsichtigter Flächen
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Vertragsbedingungen ex Art. 1341 c.c.
Art. 1. - Ares Due s.r.l. bietet der Öffentlichkeit gemäß Art. 1336 c.c. unbewachte Parkplätze für
Kraftfahrzeuge an, deren Ein- und Ausfahrten durch automatisierte Technologien und durch
beauftragtes Personal kontrolliert werden. Mit der Einführung des Fahrzeugs schließt der Nutzer
mit Ares Due s.r.l. einen Mietvertrag über unbewachtes Gelände ohne Verpflichtung zur
Überwachung und Bewachung ab. Ares Due s.r.l. ist daher nicht verantwortlich für Schäden und
Diebstähle, die an Fahrzeugen oder deren Zubehör oder Gepäck, Wertgegenständen und anderen
Gegenständen, die sich außerhalb oder innerhalb der Fahrzeuge befinden, verübt oder versucht
werden, sowie für direkte und/oder indirekte Schäden, die von anderen Benutzern an den geparkten
Fahrzeugen verursacht werden.
Art. 2. - Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt durch die automatische Einfahrtsschranke; die Öffnung
der Schranke wird entweder durch das Ablesen des Nummernschildes des Fahrzeugs bei einer
Online-Reservierung oder bei einer Zufahrt ohne Reservierung durch Drücken der Ruftaste
aktiviert. Nach dem Einchecken an der Rezeption, auch bei Online-Buchungen, müssen die Nutzer
ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abstellen und dabei die waagerechten und
senkrechten Parkschilder sowie die Anweisungen des Parkhauspersonals befolgen. Nutzer, die
widerrechtlich, verkehrsbehindernd oder einfach außerhalb der Parkbuchten geparkt haben, können
ihre Fahrzeuge auf eigene Kosten abschleppen lassen. In jedem Fall muss jeder Stellplatz
ausschließlich für das Abstellen eines einzigen Kraftfahrzeugs genutzt werden.
Art. 3. - Mit der Einfahrt wird die Genehmigung zum Parken gemäß den an den Kassenhäuschen
angezeigten und auf der Website des Parkplatzes veröffentlichten Tarifen erteilt. Änderungen der
Tarife sind vorbehalten. Bei Nichtannahme dieser Bedingungen kann der Benutzer den Parkplatz
ohne Zahlung einer Gebühr verlassen, sofern dies unverzüglich und in jedem Fall innerhalb der
Toleranzgrenze von 15 Minuten geschieht.
Art. 4. - Die Zahlung der Gebühr muss vor der Abholung des Fahrzeugs erfolgen; zwischen der
Zahlung der Gebühr und der Ausfahrt aus dem Parkplatz mit dem Fahrzeug stehen 15 Minuten zur
Verfügung. Der Aufenthalt auf dem Parkplatz über diese Frist hinaus hat die Anwendung der
geltenden Parktarife zur Folge; insbesondere muss der Benutzer den Zahlschein erneut vorlegen und
eine neue Zahlung nach dem Tarif leisten, der ab dem Zeitpunkt des Ablaufs des vorherigen Tarifs
gilt. Der Kauf von Dauerkarten oder Prepaid-Karten ist zulässig.
Art. 5. - Die Nutzer haben die Pflicht
a) die waagerechten und senkrechten Schilder sowie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
und alle Anweisungen oder Aufforderungen des von Ares Due s.r.l. auf dem Parkplatz anwesenden
Personals gewissenhaft zu beachten;
b) die durch die Schilder angezeigte Verkehrsrichtung zu beachten und die Geschwindigkeit nicht
höher als Schrittgeschwindigkeit zu halten;
c) das Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor und perfekt gebremst auf den vorgesehenen Plätzen
abzustellen; wenn die Nichterfüllung dieser Pflichten Schäden an Dritten verursacht, haftet der
Benutzer für diese Schäden. Dem Nutzer ist es untersagt: Entsteht durch die Nichterfüllung dieser
Pflichten ein Schaden bei Dritten, so haftet der Nutzer für diesen Schaden. Bei Nichtbeachtung wird
für jeden Parktag ein Bußgeld in Höhe von 50 € verhängt.
Den Nutzern ist es verboten:
a) unnötigerweise bei laufendem Motor anhalten;
b) den Verkehr zu behindern, indem sie entlang der Fahrspuren und auf allen anderen Flächen
außerhalb der Parkflächen halten;
c) brennbare, explosive oder gefährliche Stoffe, Waren, Planen und/oder andere Gegenstände von
wirtschaftlichem Wert im Fahrzeug aufzubewahren, deren Vorhandensein eine Einladung zum
Diebstahl darstellen kann;
d) alle Arten von Kraftstoffumfüllungen, Reparaturen, Ölwechsel, Fahrzeugwäschen, Aufladen von
Batterien, Akkus usw. und allgemein alle Arten von Fahrzeugwartungsarbeiten durchzuführen;
e) Öl oder andere Stoffe abzulassen, die den Boden verschmutzen und/oder beschädigen können;
f) das Fahrzeug länger als 90 Tage stehen zu lassen, außer nach vorheriger Mitteilung und
Genehmigung durch den Geschäftsführer Ares Due s.r.l;
g) die Parkplätze mit Anhängern jeglicher Art zu befahren;
h) zu rauchen und offenes Feuer oder Licht zu benutzen;
i) Tiere in den Fahrzeugen auf dem Parkplatz zu lassen.
Art. 6. - Der Benutzer, der sich für einen erleichterten Parkplatz ex Art. 11 D.P.R. 503/96
(Behindertenparkplatz) interessiert, muss Der Benutzer, der an den Parkmöglichkeiten gemäß Art.
11 D.P.R. 503/96 (Behindertenparkplätze) interessiert ist, muss sich unbedingt am Eingang
anmelden, bevor er das Parken von Fahrzeugen, indem Sie sich mit dem zuständigen Personal von
Ares Due s.r.l. in Verbindung setzen, um die Verfügbarkeit der reservierten Plätze zu prüfen. um die
Verfügbarkeit der reservierten Plätze zu überprüfen.
Art. 7. - Die Nichtbezahlung des Benutzers berechtigt Ares Due s.r.l., die Ausfahrt des Fahrzeugs
nicht zu gestatten. die Ausfahrt des Fahrzeugs.
Art. 8. - Der Parkplatz und seine Ausstattung müssen mit Vorsicht benutzt werden; mögliche
Schäden durch die Der Parkplatz und seine Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu benutzen; für
Schäden, die der Kunde durch unsachgemäße Benutzung verursacht, werden ihm die
entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt.
Der Parkplatz und seine Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln; Schäden, die der Kunde durch
unsachgemäße Benutzung verursacht, gehen zu seinen Lasten.
Art. 9. - Zum Schutz von Personen
und Eigentum vor möglichen Angriffen, Diebstählen, Raubüberfällen und Vandalismus muss die
Benutzung der Geräte sorgfältig verhindert werden, Diebstahl, Raub, Vandalismus, Brandschutz,
Arbeitssicherheit, die Ausgänge und das Innere des Parkplatzes können videoüberwacht werden.
Die Ausgänge und das Innere des Parkplatzes können von innen videoüberwacht werden. Die
gemachten Aufnahmen maximal 24 Stunden aufbewahrt werden, es sei denn, eine längere
Aufbewahrung ist im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen erforderlich. im
Zusammenhang mit gerichtspolizeilichen Ermittlungen und werden in jedem Fall unter Beachtung
der Vorschriften verwendet die Einhaltung der Rechte und Grenzen des Gesetzesdekrets 196/03.
Art. 10. - Beim Abstellen des eigenen Kraftfahrzeugs bestätigt der Benutzer, alle in diesem
Dokument enthaltenen Regeln zur Kenntnis genommen zu haben und zu akzeptieren. und alle in der
vorliegenden Verordnung enthaltenen Normen zu akzeptieren und sich zu deren strikter Einhaltung
zu verpflichten, indem er anerkennt insbesondere in der Erkenntnis, dass der Gegenstand des auf
diese Weise geschlossenen Vertrags ausschließlich in der Bereitstellung von Parkplätzen besteht
ausschließlich die Erbringung von Parkdienstleistungen durch die Vermietung von Parkplätzen und
nicht die Lagerung und Verwahrung des Fahrzeugs und dass Ares Due s.r.l. keine Überwachung und
Verwahrung des Fahrzeugs oder seines Zubehörs vornimmt. Überwachung und Verwahrung des
Fahrzeugs oder seines Zubehörs oder des Gepäcks, der Wertsachen und anderer Gegenstände links
innen